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Es gelten die AGB des DEHOGA und der Pension Gudrun Jurisch I. Allgemeines Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten: 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 3. Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden, wobei beide Verfahren für die Vertragspartner verbindlich sind. Vereinbarte Leistungen beinhalten Übernachtung, Frühstück, Abendessen und weitere Absprachen. In "Auf der Heide" Pension Grudrun Jurisch, wird eine Beherbergungsleistung vornehmlich mit Frühstück angeboten. Ohne Frühstück bedarf der Absprache. Abendessen kann gebucht werden über den Begriff Halbpension und beinhaltet ein Solches, bei freier Auswahl aus der Speisekarte ohne Beschränkung. 4. Die Gastgeberin ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. Ein solcher wäre die Beistellung einer adäquaten Ersatzunterkunft und die Übernahme eventueller Preisdifferenzen. 5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der von der Gastgeberin ersparten Aufwendungen in der Höhe von 20 %. 6. Die Gastgeberin ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer seines Vertrags den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. 7. Ausschließlicher Erfüllungsort ist der Sitz der Einrichtung. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Gastaufnahmevertrag wird das sachlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Auf den gegenständlichen Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden, die Bestimmungen der deutschen Vertragsbedingungen für Beherbergungsbetriebe (DEHOGA) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bleiben aufrecht, soweit nicht diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anderes bestimmen. II. Stornobedingungen 1. Einzelreisende
2. Gruppen III. Zahlungsbedingungen Die Rechnung für die Übernachtungs- und Bewirtungskosten bei Kurzaufenthalten ist, wenn nicht anders vereinbart, spätestens bei Abreise in bar zu begleichen. Bei Buchungen ab 10 Übernachtungen wird mit der Reservierung eine Anzahlung von 50 % des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt.(15 % bei Reservierung, 35 % 2-3 Wochen vor Anreise) Wenn vereinbart wird, dass die Rechnung per Post zugesandt wird (Firmenkunden, Reisebüros), so ist sie bis 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird das Kundenkonto mit Verzugszinsen in der Höhe von 2 % der Rechnungssumme pro Monat belastet. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von EUR 5,00 geschuldet. IV. An- und Abreise Am Anreisetag stehen die Zimmer spätestens ab 15.00 Uhr zur Verfügung, nach Vereinbarung auch früher. Reguläre Anreisezeit ist zwischen 15.00 und 18.00 Uhr. Eine Anreise außerhalb dieser Zeiten muss ausdrücklich vereinbart werden. Werden Zimmer bis 18.00 Uhr nicht in Anspruch genommen, ist die Gastgeberin berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Das heißt, die Zimmer werden frei gegeben, wenn keine spätere Ankunft vereinbart wurde. Am Abreisetag stehen die Zimmer bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Im Fall einer nicht ausdrücklich vereinbarten verspäteten Abreise bis 14.00 Uhr werden 50 % des Zimmerpreises verrechnet, bei einer noch späteren Abreise 80 % des Zimmerpreises. |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 27. September 2011 um 18:00 Uhr |



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